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Veranstaltungen im Prenzlauer Berg für Kinder

F A Q

 
Muss ich als Arbeitgeber bezüglich meiner Arbeitnehmer rechtliche Besonderheiten beachten?
Ja! Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften, die Sie als Arbeitgeber zu beachten haben. Zwei nicht so geläufige Themenschwerpunkte haben wir in einem Skript für Sie vorbereitet. Hier geht es um Schwerbehinderungen und um das Urlaubsrecht. Bitte fordern Sie bei Interesse die Skripte an, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.


Besteht für die GmbH eine Verpflichtung, neben dem Handelsregister noch weitere Registereintragungen vornehmen zu lassen?
Nein! Viele Mandanten erhalten regelmäßig offiziell aussehende Zahlungsaufforderungen über „Registereinträge“. Diese Schreiben wirken amtlich aufgrund eines Siegels mit Varianten des Bundesadlers, eines Aktenzeichen, einer Zahlungsfrist (mit beigefügtem Überweisungsträger) sowie des zitierten, bereits existierenden Handelsregistereintrags Ihrer Firma.

Bitte beachten Sie: Sie haben keine rechtliche Rückendeckung, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nachkommen sollten.


Welche Vereinfachung bei der elektronischen Rechnungsstellung gibt es inzwischen?
Durch Art. 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) sind rückwirkend zum 1. Juli 2011 die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen für die elektronische Übermittlung von Rechnungen deutlich reduziert worden. Der Rechnungsaussteller ist nunmehr - vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers zur elektronischen Übermittlung der Rechnung - frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er elektronische Rechnungen übermittelt (z.B. per E-Mail). Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung können durch jegliches innerbetriebliches Kontrollverfahren gewährleistet werden, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Leistung und Rechnung herstellen kann. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur, einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung oder eines elektronischen Datenaustauschverfahrens (EDI) ist für die elektronische Übermittlung einer Rechnung nur noch optional und nicht mehr verpflichtend.
Es ist vorgesehen, ein einführendes BMF-Schreiben zur Anwendung der Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung zu veröffentlichen.


Wie muss mein Fahrtenbuch geführt werden?
Empfehlung: handschriftliches Fahrtenbuch in gebundener Form führen.
Ein mit Excel geführtes Fahrtenbuch erfüllt nicht die Anforderungen, da nachträgliche Änderungen möglich sind. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und fortlaufend geführt werden. Das Finanzamt kann ein mit Excel geführtes Fahrtenbuch verwerfen und den Privatanteil nach der 1%-Methode pauschal ermitteln.


Gibt es inzwischen Erleichterungen beim Führen eines Fahrtenbuchs?
Nein, erst im aktuellen Beschluss des BFH vom 12.07.2011 wurden die strengen Anforderungen nochmals bestätigt. Dazu gehört, dass es zeitnah und fortlaufend in einer geschlossenen Form geführt wird und nachträgliche Änderungen ausgeschlossen sind. Dies ist mit einem Computerprogramm in der Regel nicht zu erreichen.

Ist ein elektronischer Online- Kontoauszug für meine Buchhaltung ausreichend?
Nein, da es sich beim elektronisch übermittelten Auszug um das originär digitale Dokument handelt. Die Speicherung lediglich einer Datei im pdf-Format genügt nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung, da bei diesem Dateiformat eine leichte und nicht mehr nachvollziehbare Änderung möglich wäre.

Vermehrt bieten Kreditinstitute weitere Alternativen an. Dies kann beispielsweise durch die Übermittlung und Speicherung eines digital signierten elektronischen Kontoauszugs geschehen. Auch die Vorhaltung des Auszugs bei der Bank und die jederzeitige Zugriffsmöglichkeit während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist stellt eine denkbare Lösung dar. Die Übersendung und Aufbewahrung so genannter Monatssammelkontoauszüge in Papierform wird vom Finanzamt ebenfalls anerkannt.


Wie kann ich eine Umsatzsteueridentifikationsnummern überpüfen?
Die von Ihren Geschäftsparntern in der EU angegebenen Umsatzsteuer-identifikationsnummern müssen Sie regelmäßig auf Gültigkeit überprüfen. Dies geht problemlos über
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do?selectedLanguage=de

Sie erhalten bei dieser Abfrage eine Bestätigungsmeldung. Bitte bewahren Sie diese gut auf, denn nur so können Sie gegenüber dem Finanzamt später nachweisen, dass Sie eine bestimmte UStId-Nummer zu einem bestimmten Zeitpunkt überprüft haben.

Wie kann die Umsatzsteuerzahlung für den Monat Dezember noch im gleichen Jahr gewinnmindernd berücksichtigt werden?
Es gibt eine Sonderregelung für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen. Danach kann die Umsatzsteuerzahlung für den Monat Dezember als Betriebsausgabe für das alte Jahr berücksichtigt werden, wenn die Zahlung bis spätestens 10. Januar des Folgejahres erfolgt. Dies gilt übrigens auch für die Zahlungen zur Lohnsteuer. Aber Vorsicht bei Lastschrifteinzugsermächtigung:
Fällt der 10. Januar auf einen Sonntag, erfolgt die Abbuchung erst am 11. Januar, also zu spät. Um die Kosten für das alte Jahr zu sichern, müssen Sie deshalb die Zahlung manuell veranlassen.


Wann muss ich die Einkommensteuererklärung abgeben?
Grundsätzlich sind die Steuererklärungen bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Wenn wir die Steuererklärungen für Sie erstellen, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31.12. des Folgejahres.


Ist es sinnvoll als Arbeitnehmer auf meiner Steuerkarte einen Freibetrag eintragen zu lassen?
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum
Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des
Jahres Steuer mindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen.
Sollten Sie gleichzeitig Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben und lässt sich die Höhe dieser Einkünfte
bei Beantragung des Lohnsteuerfreibetrags noch nicht eindeutig festlegen, dann raten wir davon ab. Denn dann
kann es zu einer Nachzahlung kommen und die Freude über den ursprünglichen Vorteil ist schnell verflogen....



Kann ich die Steuerberaterkosten noch von meiner Steuer absetzen?
Ja, lediglich die Kosten für die Bearbeitung des Mantelbogens sind nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar. Mittlerweile ist ein Musterverfahren gegen die Nichtabziehbarkeit der privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben vor dem Bundesfinanzhof. Die Einkommensteuer-festsetzungen werden hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben vorläufig vorgenommen, sodass es eines Einspruchs nicht bedarf.


Kann ich private Umzugskosten steuerlich geltend machen?
Ja, die Kosten für Ihren Umzug können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd angesetzt werden. Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Umzugskosten, max. 600 Euro.
Wichtig: die Rechnung des Speditionsunternehmers muss überwiesen oder per Scheck bezahlt werden, Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Welche Rechnungsangaben sind für den Vorsteuerabzug bei Rechnungen mit Betrag über 150 EUR erforderlich?
  • Name und Anschrift des Unternehmers sowie des Leistungsempfängers,

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID-Nr. des leistenden Unternehmers,

  • Menge und handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstandes oder Art und Umfang der sonstigen Leistung,

  • Ausstellungsdatum der Rechnung (Rechnungsdatum),

  • fortlaufende Nummer mit einer oder mehrerer Zahlen- oder Buchstabenreihen,

  • anzuwendender Steuersatz,

  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung,

  • Nettoentgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung,

  • der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag, der gesondert auszuweisen ist oder ein Hinweis auf eine evtl. Steuerbefreiung,

  • im Fall des § 14a UStG die jeweils dort bezeichneten Angaben, also z.B. Hinweis auf die Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft,

  • im Voraus vereinbart Boni, Rabatte, sofern nicht bereits im Entgelt berücksichtigt.


Welche Rechnungsangaben muss ein Kleinunternehmer tätigen?
Für Kleinunternehmer gelten die gleichen Anforderungen wie bei Regelunternehmern. Lediglich die Umsatzsteuer darf nicht in Rechnung gestellt werden, da sie sonst an das Finanzamt abgeführt werden muss. Ein Hinweis in der Rechnung auf die Steuerbefreiung ist erforderlich.

Kann ich als Selbstständiger meine Kunden/Geschäftspartner Steuer mindernd beschenken?
Geschenke sind bis zu 35,00 EUR pro Person/ Jahr als Betriebsausgaben absetzbar. Ein Überschreiten dieser Summe bedeutet die völlige Streichung der gesamten Kosten für diese Person. Auf den Belegen muss der Name der beschenkten Person vermerkt sein.

Welche Angaben muss eine Bewirtungsrechnung enthalten?
  • Ort und Anlass der Bewirtung (zulässig sind nur konkrete Bezeichnungen- d.h. „Aquisegespräch“ ist nicht ausreichend),

  • Namen der bewirteten Personen, bei Rechnungen über 100,00 EUR zusätzlich den Namen des Unternehmers selbst,

  • Datum und Unterschrift des Unternehmers.

Das Ergänzen der Bewirtungsbelege muss in engem zeitlichen Zusammenhang mit der tatsächlich erfolgten Bewirtung stehen. Eine Bewirtungsrechnung wird nur in maschinell ausgefertigter Form vom Finanzamt anerkannt. Biergartenrechnungen mit dem handschriftlichen Vermerk „Speisen und Getränke“ sind also wertlos.





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