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INTERNATIONALE STEUERBERATUNG




INTERNATIONALE STEUERBERATUNG

 
Tag für Tag wachsen die Märkte enger zusammen, entstehen neue Branchen und neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Damit einher geht eine Vielzahl neuer Gesetze und Vorschriften im Steuerrecht - die Komplexität der Materie nimmt täglich zu.
Wenn´s bei Ihnen international wird, kennen wir die beste Lösung, denn auf internationale Sachverhalte haben wir uns spezialisiert.

Unsere Leistungspakete
  • Gründung von Unternehmen / Niederlassungen im Ausland,

  • Wegzugs- und Zuzugsberatung für Privatpersonen und Unternehmen,

  • der Optimierung internationaler Unternehmensstrukturen (Standortplanung,
    Konzernstrukturierung),

  • grenzüberschreitenden Umwandlungen, Unternehmenskäufen und -verkäufen,

  • Arbeitnehmerentsendungen,

  • der Buchhaltung und Lohnverrechnung für ausländische Unternehmen im Inland


Die Steuerberaterin Cornelia Barnbrook hat sich als Fachberaterin für internationales Steuerrecht qualifiziert.
Die Bezeichnung „Fachberater“ hat den gleichen Stellenwert wie der Fachanwaltszusatz im Bereich der Rechtsberatung. Entsprechend wird die Vergabe und Führung des Berufszusatzes hinsichtlich der Qualifikation und Qualitätssicherung von der Steuerberaterkammer überwacht.



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